Ortschaftsrat

In § 67, Abs. 1 werden jene Aufgaben aufgelistet, die in die originäre Zuständigkeit des Ortschaftsrates fallen und über die er im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel entscheiden kann:

  • die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, mit Ausnahme von Schulen;
  • die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht;
  • die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft;
  • die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft;
  • die Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften;
  • die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten.

Die Gemeinde Callenberg hat in allen ihrer sieben Ortsteile einen Ortschaftsrat. Die Vorstellung der Ortschaftsräte finden Sie HIER.

Auch können Sie hier immer die aktuellen Einladungen für die Ortschaftsratsitzungen der sieben Ortsteile einsehen. Zur Einladung gelangen Sie indem Sie den Einladungs-bzw. Sitzungstermin anklicken.

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