Aktuelle News aus der Gemeinde Callenberg
Grundsteuer / Gewerbesteuer
Wir weisen darauf hin, dass am 15. November 2024 die vierte Vierteljahresrate für Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig ist.
Nichtabbucher werden hiermit an diesen Zahlungstermin erinnert. Bitte weisen Sie zur Verhinderung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen Ihre Zahlungen fristgerecht auf die Gemeindekasse an.
Bitte verwenden Sie bei der Anweisung des Betrages die auf dem Bescheid angegebene Objektnummer, um Fehlbuchungen zu verhindern.
Die Teilnehmer am Lastschriftverfahren bitten wir, ihr Bankkonto so einzurichten, dass Rücklastschriften wegen Nichteinlösung des Abbuchungsbetrages vermieden werden. Bei eventuellen Änderungen der Bankverbindungen bitten wir um sofortige schriftliche Mitteilung an die Gemeindekasse.
Bitte beachten Sie: Diejenigen Steuerpflichtigen, die zur Einreichung eines neuen SEPA-Mandates aufgefordert wurden, müssen dies bis spätestens 14 Tagen vor Fälligkeit im Original an die Gemeinde Callenberg geben. Bei späterer Abgabe erfolgt die Abbuchung erst ab der nächsten Fälligkeit, d.h., für die Einzahlung der zuvor fälligen Beträge sind Sie selbst zuständig. Wir weisen vorsorglich auf mögliche Mahngebühren und Säumniszuschläge hin.
Die Bankverbindung der Gemeinde Callenberg lautet weiter:
IBAN: DE51 1203 0000 0001 4123 11
BIC: BYLADEM1001
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE53ZZZ00000433866
Fachbereich Steuern